Stechschilder an Rottweils Häusern

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Im 16. Jahrhundert waren geschmiedete Stechschilder an Rottweils Handwerkshäusern vorgeschrieben, die "Werbetafeln" sind seither typisch für Rottweil. Anderswo werden die Stechschilder auch als Nasenschilder bezeichnet.

Aus den Örtlichen Bauvorschriften für den historischen Stadtkern von Rottweil vom 18.02.2009: Werbeanlagen sind nur an Gebäuden zulässig und horizontal anzubringen. Sie dürfen nur am jeweiligen Ort der Leistung angebracht werden. Für jeden Gewerbebetrieb ist an einer Hausfassade nur eine Werbeanlage zulässig. Zusätzlich kann je Gewerbebetrieb am Gebäude noch ein handwerklich gearbeitetes und künstlerisch wertvolles Stechschild oder ein Ausleger bis zu einer maximalen Ausladung von 1,50 m und einer Höhe von 1,70 m zugelassen werden. Selbstleuchtende Ausleger sind unzulässig. Die Gestaltung ist mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen. Die Verwendung von Kunststoff ist unzulässig.

Stechschilder an Rottweils Häusern