Kaiserliche Hofgericht

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Nichts hat Rottweil im Spätmittelalter so berühmt gemacht wie das Kaiserliche Hofgericht. Das Hofgericht entwickelte sich aus dem Gericht am Rottweiler Königshof auf der Mittelstadt und den Gerichtstagen des Herzogtums Schwaben, die ebenfalls auf dem Königshof abgehalten wurden. Zum erstenmal erwähnt wird das Hofgericht im Jahr 1299, welcher König der Stadt das Hofgericht verlieh, ist nicht bekannt, aber vermutlich war es Rudolf von Habsburg.

Vor dem Hofgericht stand niemals ein Gewaltverbrecher, es war das höchste Zivilgericht des Spätmittelalters und hatte die folgenden Aufgaben:

1. Gläubiger konnten gegen säumige Schuldner klagen, das Hofgericht konnte Schuldner ächten und dem Gläubiger den Besitz des Schuldners zuweisen. Das Hofgericht ächtete zuweilen auch ganze Städte, etwa Bern oder Würzburg

2. Das Hofgericht war Berufungsinstanz, unzufriedene Parteien aus Landgerichtsprozessen konnten beim Hofgericht Berufung einlegen.

3. Das Hofgericht hatte notarielle Funktion, es beurkundete Verträge der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Vermögende Bürger und Adelige ließen vom Hofgericht ihre Testamente, Erbverträge, Kaufverträge, Tauschverträge und Schenkungen beurkunden. Besonders im 14. und 15. Jahrhundert stand das Hofgericht für seine notarielle Funktion in hohem Ansehen.

Der Zuständigkeitsbereich des Kaiserlichen Hofgerichts reichte im Norden bis nach Köln und den Thüringer Wald, im Westen bis zu den Vogesen, im Osten bis zum Lech und im Süden bis nach Chur, Appenzell, Bern und Luzern. Die Akten des Kaiserlichen Hofgerichts (in Stuttgart) sind eine oft genannte historische Quelle (Suchen Sie mal im Internet nach "Rottweil"+"Hofgericht", Sie werden interessante Verweise finden).

Den jeweiligen Hofrichter ernannte der Kaiser aus dem Adel der Umgebung, der erste bekannte Hofrichter ist Graf Hermann von Sulz im Jahr 1302, um 1355 ist Erkinger Aigelwarth von Falkenstein der Hofrichter, im Jahr 1360 verlieh Kaiser Karl IV. dem Grafen Rudolf von Sulz das Hofrichteramt als erbliches Lehen. Die Grafen von Sulz bleiben Hofrichter bis zum Jahr 1687, als der letzte männliche Nachkomme der Grafen von Sulz starb. Von 1687 bis zum Ende des Hofgerichts waren die Fürsten von Schwarzenberg Hofrichter in Rottweil.

Der Hofrichter konnte sich durch einen adligen Statthalter vertreten lassen. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts war Wilhelm Werner von Zimmern der Statthalter von Graf Rudolf von Sulz, der seinerseits kaiserlicher Statthalter in Innsbruck war. Der letzte Statthalter des Hofrichters war Freiherr Wilhelm von Freyberg-Wellendingen.

Die Urteilssprecher, die Hofgerichtsassessoren, wurden von einem Wahlausschuss der Reichsstadt Rottweil (den "Siebenern") auf Lebenszeit gewählt und waren nach den Anfängen des Hofgerichts ausschließlich Rottweiler Bürger. Die Hofgerichtsassessoren waren gleichzeitig die höchsten Beamten der Reichsstadt. Ursprünglich gab es 13 Assessoren, im 18. Jahrhundert dann nur noch 9 und dann nur noch 8 Assessoren.

Der Schreiber des Hofgerichts war immer der Rottweiler Stadtschreiber. Im Rathaus befand sich unter der Amtsstube des Bürgermeisters die Hofgerichtsstube, in der die Kanzlei des Hofgerichts mit den Akten und der Hofgerichtsordnung untergebracht war.

Im Jahr 1418 trennte König Sigismund das Hofgericht vom Pürschgericht und verlegte es an die Königstraße vor dem Hochbrücktor in den "Tiergarten".

Die Urteilsverkündigungen des Hofgerichts fanden immer freitags statt, unter Geschützdonner und Trommelwirbel zogen die Beteiligten zur Hofgerichtsstätte hinaus. 

Im 18. Jahrhundert erfolgte der Niedergang des Hofgerichts, die letzte Gerichtssitzung fand am Magdalenentag des Jahres 1784 statt. Während im Jahr 1469 noch 39 Gerichtstermine stattfanden, gab es in der späten Rottweiler Reichsstadtzeit nur ganz selten Gerichtstage, an denen häufig kein Fall verhandelt wurde, sondern nur Organisatorisches abgehandelt wurde, etwa die Ernennung neuer Beisitzer des Hofgerichts. Im Jahr 1781 wurde nochmal ein neuer Richterstuhl angefertigt, das Original steht im Rottweiler Stadtmuseum, eine Kopie an der Hofgerichtsstätte an der Königstraße.

Im Jahr 1940 wurde die letzte Gerichtslinde an der Königstraße gefällt, im Jahr 1949 wurde der Platz der Hofgerichtsstätte nach Entwürfen von August Steinhauser neu gestaltet. Zu sehen sind die Bänke der Beisitzer und die Schranken um den inneren Bereich der Rechtssprechung.

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Hofgerichtsstätte an der Königstraße am 18. August 2001

 

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Hofgerichtsstätte an der Königstraße am 18. August 2001

 

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Hofgerichtsstätte an der Königstraße am 18. August 2001

 

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Hofgerichtsstätte an der Königstraße am 18. August 2001

 

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Hofgerichtsstätte an der Königstraße am 18. August 2001