Themen/Silvester/FeuerwerksVerbot: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 12. Februar 2020, 15:05 Uhr
Verheerende Brände in der Neujahrsnacht von 2008 auf 2009 in Villingen und Tübingen haben die Stadt Rottweil veranlasst, das Zünden von
Feuerwerkskörpern in der historischen Innenstadt ab Silvester 2009 zu verbieten. Der Sperrbezirk erstreckt sich über die
historische Innenstadt und orientiert sich in etwa an der ehemaligen Stadtbefestigung. Wer trotz Verbots Feuerwerksköper
zündete, musste mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro oder auch mehr rechnen. Auf das Verbot machten Plakate an den
Zugängen zur Innenstadt und in den Gastronomiebetrieben aufmerksam.
Die relativ sauberen Straßen am Neujahrsmorgen zeigten, dass die Rottweiler das Verbot weitgehend respektierten, in der
Innenstadt war im Vergleich zu den Vorjahren nur wenig "Böllermüll" zu sehen.