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Version vom 8. Oktober 2019, 23:24 Uhr

Im Juli 2000 gab es Streit zwischen dem Bauherrn und der Stadt Rottweil wegen der verwendeten engobierten Ziegel. Wegen ihrer Glanzwirkung sind diese Ziegel nach der Gestaltungssatzung für den Kernstadtbereich nicht zulässig. Die 1992 erlassene Gestaltungssatzung mit seinem Vorschriftenkatalog soll Bausünden im Kernstadtbereich verhindern.

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Hochturmgasse 12 am 22. März 2000

Der Bauherr Dieter Broghammer verweist auf die längere Haltbarkeit der engobierten Ziegel und den relativ geringen Glanzeffekt, er versteht den Aufschrei nicht und nennt die Gestaltungsrichtlinien viel zu eng bei einem Sanierungsvorhaben.

Die Stadt Rottweil will mit einem Bußgeldbescheid gegen die engobierten Ziegel vorgehen. Außerdem müssen die im Gebäude neueingebauten Alufenster durch Holzfenster ersetzt werden.

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Hochturmgasse 12 am 23. Juli 2000

 

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Hochturmgasse 12 am 23. Juli 2000

 

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Hochturmgasse 12 am 23. Juli 2000

 

Quellenangaben:     Schwarzwälder Bote vom 15.07.2000