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Aktuelle Version vom 18. November 2019, 20:02 Uhr

Das Gerichtsverfahren gegen den früheren Leiter des Rottweiler Spitals wegen besonders schwerer Untreue, Vorteilsannahme und Urkundenfälschung ist Ende April 2009 mit der Erlassung eines Strafbefehls eingestellt worden. Der Angeklagte erhält eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben sich hinter verschlossenen Türen auf diesen Strafbefehl geeinigt.

Der Angeklagte hat insgesamt 17 Untreue-Taten begangen und sich dabei um 191.000 Euro bereichert. Jetzt kommt auf ihn ein Disziplinarverfahren der Stadt Rottweil zu. Oberstaatsanwalt Dr. Foth verteidigt die außergerichtliche Absprache. Man müsse an diesem Fall mehrere Aspekte bedenken: Der Täter sei bereits wochenlang im Gefängnis gesessen, er büße nicht nur seinen Ruf, sondern auch seine Stellung ein. Und auch die Umstände der Festnahme seien nicht einfach für ihn gewesen. Der Oberstaatsanwalt: "Das allein ist schon eine wesentliche Beeinträchtigung und Strafe." Nicht zuletzt aber habe die Staatsanwaltschaft durch umfangreiche Auflagen sichergestellt, dass der 56-Jährige das Geld innerhalb einer bestimmten Frist zurückzahle.

In Berlin verlor jüngst eine Kassiererin ihre Arbeitsstelle und Existenz, weil sie vom Arbeitgeber verdächtigt wurde, 1,30 Euro Pfandgeld unterschlagen zu haben...

Das Spital am 10. Mai 2009
Das Spital am 10. Mai 2009