Ansichten/Innenstadt/ObereHauptstrasse/Hauptstrasse 32/Juni2006: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Geschäft "Bumüller" im Gebäude Hauptstraße 32 wurde mit einem Schreiben vom Bauordungsamt aufgefordert, die bestehenden Scheinwerfer für die Beleuchtung des Firmenschriftzuges an der Fassade gegen deutlich kleinere auszutauschen. Die jetzigen Scheinwerfen entsprechen nicht den Gestaltungsregeln für die Innenstadt Rottweils. | Das Geschäft "Bumüller" im Gebäude Hauptstraße 32 wurde mit einem Schreiben vom Bauordungsamt aufgefordert, die bestehenden Scheinwerfer für die Beleuchtung des Firmenschriftzuges an der Fassade gegen deutlich kleinere auszutauschen. Die jetzigen Scheinwerfen entsprechen nicht den Gestaltungsregeln für die Innenstadt Rottweils. | ||
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Version vom 12. Juni 2019, 01:13 Uhr
Das Geschäft "Bumüller" im Gebäude Hauptstraße 32 wurde mit einem Schreiben vom Bauordungsamt aufgefordert, die bestehenden Scheinwerfer für die Beleuchtung des Firmenschriftzuges an der Fassade gegen deutlich kleinere auszutauschen. Die jetzigen Scheinwerfen entsprechen nicht den Gestaltungsregeln für die Innenstadt Rottweils.