Ansichten/Altstadt/Armlederstrasse/Armlederstrasse 17: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Rottweiler Bilder
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Datei:Altstadt Armlederstrasse 17 April 2018 SDQH6004.jpg|ohne|mini|1000x1000px|Armlederstraße 17 am 14. April 2018, ''<span style="color:#006400">Copyright: R.Kleinfeld '' | [[Datei:Altstadt Armlederstrasse 17 April 2018 SDQH6004.jpg|ohne|mini|1000x1000px|Armlederstraße 17 am 14. April 2018, ''<span style="color:#006400">Copyright: R.Kleinfeld '' ''<span style="color:#0000FF">; Kleira '' ''<span style="color:#FF0000">Picture '' ''<span style="color:#000000">Art ''<br/> | ||
Das Gebäude Armlederstraße 17 entstand in seiner heutigen Form im 17. Jahrhundert, | Das Gebäude Armlederstraße 17 entstand in seiner heutigen Form im 17. Jahrhundert, 14 Jahre nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges. Bereits im Jahr 1353 wird der Arnoldshof in einer Urkunde erwähnt. Die geschichtliche Bedeutung des Arnoldshofs liegt darin, daß sein Besitz mit dem sogenannten Kirchensatz von Rottweil verbunden war, der jeweilige Besitzer des Hofes konnte dem Bischof von Konstanz einen geeigneten Kandidaten für die neu zu besetzende Pfarrei vorschlagen. Ursprünglich galt dieses Recht nur für die Geistlichen von Sankt Pelagius, später auch für die Geistlichen von Heilig Kreuz in der Stadt Rottweil. | ||
Im 14. Jahrhundert war die Altstadt und der Arnoldshof im Besitz der Herzöge von Österreich, die ihre Rechte aber an Adlige aus dem Rottweiler Umland abtraten. Zuerst waren das die Herzöge von Irslingen, später die Adelsfamilien von Rüti und Neuneck. Die Adelsfamilien verpachteten den Hof an Bauern weiter, das Vorschlagsrecht für den Pfarrherrn blieb bei den Adligen. | Im 14. Jahrhundert war die Altstadt und der Arnoldshof im Besitz der Herzöge von Österreich, die ihre Rechte aber an Adlige aus dem Rottweiler Umland abtraten. Zuerst waren das die Herzöge von Irslingen, später die Adelsfamilien von Rüti und Neuneck. Die Adelsfamilien verpachteten den Hof an Bauern weiter, das Vorschlagsrecht für den Pfarrherrn blieb bei den Adligen. |