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[[Datei:Ansichten Innenstadt Hochturmgasse Hochturmgasse 12 Hochturmgasse 12 22.03.2000 01.JPG|ohne|mini|543x543px|Hochturmgasse 12 am 22. März 2000<br/>Im Juli 2000 gab es Streit zwischen dem Bauherrn und der Stadt Rottweil wegen der verwendeten engobierten Ziegel. Wegen ihrer Glanzwirkung sind diese Ziegel nach der Gestaltungssatzung für den Kernstadtbereich nicht zulässig. Die 1992 erlassene Gestaltungssatzung mit seinem Vorschriftenkatalog soll Bausünden im Kernstadtbereich verhindern. Der Bauherr Dieter Broghammer verweist auf die längere Haltbarkeit der engobierten Ziegel und den relativ geringen Glanzeffekt, er versteht den Aufschrei nicht und nennt die Gestaltungsrichtlinien viel zu eng bei einem Sanierungsvorhaben.<br/>
Die Stadt Rottweil will mit einem Bußgeldbescheid gegen die engobierten Ziegel vorgehen. Außerdem müssen die im Gebäude neueingebauten Alufenster durch Holzfenster ersetzt werden. <gallery mode="packed">
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Aktuelle Version vom 26. März 2023, 15:36 Uhr

Hochturmgasse 12 am 22. März 2000
Im Juli 2000 gab es Streit zwischen dem Bauherrn und der Stadt Rottweil wegen der verwendeten engobierten Ziegel. Wegen ihrer Glanzwirkung sind diese Ziegel nach der Gestaltungssatzung für den Kernstadtbereich nicht zulässig. Die 1992 erlassene Gestaltungssatzung mit seinem Vorschriftenkatalog soll Bausünden im Kernstadtbereich verhindern. Der Bauherr Dieter Broghammer verweist auf die längere Haltbarkeit der engobierten Ziegel und den relativ geringen Glanzeffekt, er versteht den Aufschrei nicht und nennt die Gestaltungsrichtlinien viel zu eng bei einem Sanierungsvorhaben.
Die Stadt Rottweil will mit einem Bußgeldbescheid gegen die engobierten Ziegel vorgehen. Außerdem müssen die im Gebäude neueingebauten Alufenster durch Holzfenster ersetzt werden. Quellenangaben:    Schwarzwälder Bote vom 15.07.2000